Badeordnung

Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher des Bades sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. 

Dazu gibt es einige Regeln und Verhaltensweisen, die in der Badeordnung festgehalten sind. Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich an.
Die komplette Badeordnung findet ihr im Download-Bereich, hier einige Auszüge aus der Badeordnung:
  • Beim Eintritt ins Bad melden Sie sich am Kiosk an
  • Kinder älter als 8 Jahre und mit bestandener Freischwimmerprüfung dürfen das Bad ohne Aufsichtsperson betreten. Diese Möglichkeit obliegt den Eltern, schließt aber trotzdem die Aufsichtspflicht durch den Verein aus.
  • Im Interesse der Hygiene ist vor dem Schwimmen eine ausgiebige Körperreinigung vorzunehmen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht das Becken oder die Umkleiden zum Urinieren benutzen.
  • Im Schwimmbadbereich wird übliche Badekleidung getragen
  • Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sind von der Benutzung des Schwimmbeckens ausgeschlossen.
  • Besuchern, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder Tiere mit sich führen, haben keinen Zutritt.