Zutrittsregeln

Das Schwimmbad ist nicht öffentlich und kann nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. Jedes Mitglied kann das Schwimmbad zu den festgelegten Öffnungszeiten betreten und nutzen.

Minderjährige dürfen unter folgenden Voraussetzungen das Schwimmbad alleine besuchen:
– Mindestalter 8 Jahre
– Mindestens Deutsches Jugendschwimmabzeichen – Bronze (Freischwimmer)
– beim Verein vorliegende schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (=“Elternerlaubnis”)
siehe dazu im Download-Bereich:   InfoBrief Mai 2023 und Elternerlaubnis

Für Freunde und Verwandte von Mitgliedern kann eine Tagesmitgliedschaft erworben werden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen können Tagesmitgliedschaften nur in Anspruch genommen werden, wenn sie zusammen mit einem Mitglied das Schwimmbad besuchen. Außerdem dürfen sie nicht in einer der umliegenden Ortschaften wohnen: Großgemeinde Seeheim mit allen Ortsteilen, Neutsch, Nieder-Beerbach, Frankenhausen, Schmal-Beerbach.