Beiträge (Preise)


Die Zutrittsberechtigung zum Schwimmbad wird mit einer Vereinsmitgliedschaft erworben (sieheMitglied werden).
Die Mitgliedschaft gilt zeitlich unbeschränkt und kann zum Jahresende formlos gekündigt werden. Die Beiträge gelten für das jeweilige Kalenderjahr.

Die Mitgliedsbeiträge werden zum Saisonbeginn mittels Lastschriftverfahren erhoben.

Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2023:

Familie (einschließlich Kinder unter 21 Jahre) ……………………………………………………………………    124,- €  (2) + 60,- € Aufnahmegebühr (3)

Schüler, Azubis, Studenten (ab 21 Jahre bzw. ab 16 Jahre als eigen-ständiges Mitglied) ……………..     42,- €  (1) + 20,- € Aufnahmegebühr (3)

Rentner (ab 65 Jahre, bzw. Frührentner mit Nachweis) ………………………………………………………….     42,- €  (1) + 20,- € Aufnahmegebühr (3)

Alleinerziehende, Erwachsene (ab 21 Jahre, einschließlich Kinder unter 21 Jahren)  ………………….     77,- €  (1) + 40,- € Aufnahmegebühr (3)

(1) Der Beitrag steigt jährlich um 1,- €

(2) Der Beitrag steigt jährlich um 2,- €

(3) Mitglieder, die in diesem Jahr neu eintreten, müssen zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr entrichten. (Beschluss der Jahreshauptversammlung 2022)

Bei einem Erstbeitritt zum Verein nach dem 31.Juli gilt für die Restsaison der halbe Jahresbeitrag (+ einmalige Aufnahmegebühr).

Für den Besitz eines Transponders: ……………………………………………………………………..   15,- € (plus einmalige Kaution von 35,- €)

Förderndes Mitglied (jeder Betrag frei wählbar): ……………………………………………….   ab 10,- €

Tagesmitgliedschaften: Gilt nur für Freunde und Verwandte von Mitgliedern:

Tagesmitgliedschaft Erwachsener (ab 18 Jahre) ……………………………………………………..    5,- €

Tagesmitgliedschaft  Kind (unter 18 Jahre) …………………………………………………………….   2,- €

Das Schwimmbad wird überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Da die Unterhaltungskosten für Strom, Wasser und Desinfektionsmittel  bei schlechten Wetter kaum geringer sind, ist der Verein auf einen planungssicheren Geldmittelzulauf angewiesen. Deshalb gibt es für Ortsansässige und Personen aus dem näheren Umkreis, keine Tagesmitgliedschaft.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen können Tagesmitgliedschaften nur von Freunden und Verwandten von Vereinsmitgliedern in Anspruch genommen werden, wenn sie mit den Mitgliedern das Schwimmbad besuchen. Außerdem dürfen sie nicht in einer der folgenden, umliegenden Ortschaften wohnen: Grossgemeinde Seeheim mit allen Ortsteilen, Neutsch, Nieder-Beerbach, Frankenhausen, Schmal-Beerbach (siehe Zutrittsregeln)

Für Kinder (bis 21Jahre) gibt es eine erweiterte Tagesmitgliedschaft mit weniger Wohnortsbeschränkung .

Stichtag “Kind”:
Bei den Mitglieds-Jahresbeiträgen gilt als “Kind”, wer am 01. Januar des aktuellen Jahres noch keine 21 Jahre alt ist,
Bei der Tagesmitgliedschaft gilt das tatsächliche Altersdatum (bis 18 Jahren) !

Als Familien gelten Lebensgemeinschaften in Sinne der allgemeinen Rechtsprechung.

Besonderheit: Der Begriff “Kinder” in der Beitragsauflistung gilt sinngemäß auch für Enkel, sodaß auch ein Großelternpaar als “Familie” mit ihren Enkeln das Schwimmbad besuchen darf, oder die Oma (Opa) als Einzelmitglied ihre Enkel mitnehmen darf.